Hinweise zur Weiterbildung (CPE)
Fachliche Weiterbildung für CIAs
Certified Internal Auditors müssen Massnahmen ergreifen, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem Laufenden zu halten und aktuellen Entwicklungen in der Internen Revision (Grundsätze, Verfahren und Techniken) Rechnung zu tragen. Durch eine umfassende Weiterbildung nach der erfolgreich abgelegten Prüfung soll die Einhaltung der Qualitätsstandards sichergestellt werden.
CIAs sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die für die Weiterbildung aufzuwendenden Zeitrahmen absolvieren. Es liegt auch in ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die verlangten Weiterbildungsstunden (Continuing Professional Education "CPE") den vom Board of Regents des IIA aufgestellten Regelungen entsprechen.
In einem zweijährigen Turnus ist unaufgefordert ein entsprechendes Meldeformular einzureichen. Die für die fachliche Weiterbildung absolvierten Stunden in dem jeweils abgelaufenen Zweijahres-Turnus müssen bis zum 31. Mai des Jahres gemeldet werden. Die Mitglieds-ID-Nummer des CIAs bestimmt, in welchen Jahren die Meldung zu erfolgen hat:
- Wenn die Mitglieds-ID-Nummer auf eine gerade Ziffer endet, muss der CIA in den Jahren mit geraden Jahreszahlen melden.
- Wenn die Mitglieds-ID-Nummer auf eine ungerade Ziffer endet, muss der CIA in den Jahren mit ungeraden Jahreszahlen melden.
Formular für CIA Weiterbildungsnachweis (CPE)
Möglicher Status eines CIAs
Als Revisor tätiger CIA
Ein Certified Internal Auditor, der eine Funktion in der Internen Revision ausübt, muss alle zwei Jahre insgesamt 80 Stunden fachliche Weiterbildung nachweisen.
Nicht als Revisor tätiger CIA
Ein Certified Internal Auditor, der keine Funktion in der Internen Revision ausübt, kann beim SVIR schriftlich einen "Nicht als Revisor tätig"-Status beantragen. Nicht als Revisoren tätige CIAs müssen alle zwei Jahre insgesamt 40 Stunden für akzeptierte fachliche Weiterbildung aufbringen. Solange diese Weiterbildungserfordernisse erfüllt werden, dürfen die nicht als Revisoren tätigen CIAs die Berufsbezeichnung CIA benutzen, aber nicht in Funktionen der Internen Revision arbeiten.
CIA im Ruhestand
Ein Certified Internal Auditor, der aufgrund der Pensionierung keine Funktionen in der Internen Revision ausübt, kann beim SVIR den Ruhestand-Status schriftlich beantragen. Im Ruhestand befindliche CIAs müssen sich fachlich nicht mehr weiterbilden. Im Ruhestand befindliche CIAs können die Berufsbezeichnung CIA benutzen, dürfen aber nicht die Funktion eines Internen Revisors ausüben.
Inaktiv
Ein Certified Internal Auditor wird automatisch in den inaktiven Status versetzt, wenn der CIA es versäumt, die bestehenden fachlichen Weiterbildungsanforderungen zu erfüllen. Die in diesem Status geführten Certified Internal Auditors dürfen die Berufsbezeichnung CIA nicht führen.
Weiterbildungszeiten
- Für das Jahr der bestandenen Prüfung und das Folgejahr werden jeweils 40 Fortbildungsstunden, also insgesamt 80 Stunden anerkannt.
- Im zweiten Jahr nach der bestandenen Prüfung müssen die Fortbildungsstunden erbracht werden.
- Als eine Fortbildungsstunde wird eine Kursstunde von 50 Minuten anerkannt.
Weitere Informationen über die geforderte fachliche Weiterbildung für CIAs - insbesondere über die anzuerkennenden Kurse, Vorträge und schriftlichen Veröffentlichungen - finden sie hier.
Beispiele für die Berechnung
a) Sie haben die CIA-Prüfung im Jahr 2008 abgelegt:
- Für die Jahre 2008 und 2009 ist die fachliche Weiterbildung durch die bestandene Prüfung erfüllt.
- Fachliche Weiterbildung wird ab dem Jahr 2010 gefordert.
- Endet die Mitglieds-ID-Nummer mit einer geraden Zahl, ist die erste Meldung (für die Jahre 2010 und 2011) im Mai 2012 fällig, endet die Mitglieds-ID-Nummer mit einer ungeraden Zahl, ist die erste Meldung (für das Jahr 2010 - in diesem Fall nur für ein Jahr) im Mai 2011 fällig.
b) Sie haben die CIA-Prüfung im Jahr 2009 abgelegt:
- Für die Jahre 2009 und 2010 ist die fachliche Weiterbildung durch die bestandene Prüfung erfüllt.
- Fachliche Weiterbildung wird ab dem Jahr 2011 gefordert.
- Endet die Mitglieds-ID-Nummer mit einer geraden Zahl, ist die erste Meldung (für das Jahr 2011 - in diesem Fall nur für ein Jahr) im Mai 2012 fällig, endet die Mitglieds-ID-Nummer mit einer ungeraden Zahl, ist die erste Meldung (für die Jahre 2011 und 2012) im Mai 2013 fällig.
Um sicherzustellen, dass alle CIAs angesprochen werden können, ist es erforderlich, dass Sie bei einer Änderung Ihrer Anschrift bzw. Arbeitsstelle der SVIR Geschäftsstelle die neuen Angaben melden.
